Natürlich bieten wir Ihnen auch zertifizierte Dichtheitskontrollen. Unser Betrieb ist zertifiziert nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 in der Kategorie 1.
Unsere Dichtheitsprüfung erfolgt gemäß neuer F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
Die F-Gase-Verordnung besagt:
Ab April 2014 müssen Betreiber ihre Kälteanlagen regelmäßig warten und auf Dichtheit überprüfen lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der am 16. April 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über fluorierte Treibhausgase.
Die Verordnung sieht insbesondere vor:
Kontrollen von Kälteanlagen und Klimaanlagen auf Dichtheit durch zertifiziertes Personal bei einer Füllmenge fluorierter Treibhausgase:
5 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 12 Monaten (bzw. 10 t in hermetischen Anlagen)
50 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 6 Monaten (Erhöhung auf 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)
500 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 3 Monaten (Erhöhung auf 6 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)